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PID Dynamics
  • Der komplette Ablauf Vom kostenlosen Scan bis Dauerhaft Optimal
  • PID Performance Scan Kostenlose Diagnose aus Ihren eigenen Trenddaten
  • Optimierung Neue Einstellungen, begleitet umgesetzt
  • Dauerhaft Optimal So bleibt es ruhig, auch wenn sich der Prozess ändert
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  • Quickscan Zwölf Anzeichen, eine Minute
  • Was machen P, I und D? Regler verstellen und die Wirkung sehen
  • PID Converter Einstellungen zwischen Systemen umrechnen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version 2.0 · September 2026 · piddynamics.com · Deutsche Übersetzung

Artikel 1 - Begriffsbestimmungen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Begriffe:

PID Dynamics
die offene Handelsgesellschaft niederländischen Rechts (vennootschap onder firma) mit Sitz in Groningen (Niederlande), eingetragen bei der niederländischen Handelskammer (KVK) unter der Nummer 42157901, tätig unter dem Namen PID Dynamics.
Auftraggeber
das Unternehmen oder die Organisation, die PID Dynamics einen Auftrag erteilt.
Auftrag
die Vereinbarung zwischen PID Dynamics und dem Auftraggeber über eine oder mehrere der Leistungen PID Performance Scan, Optimierung und Dauerhaft Optimal.
PID Performance Scan
die kostenlose Analyse des Regelverhaltens der vereinbarten Regelkreise auf Basis von Historian-Daten, abgeschlossen mit einer Besprechung der Ergebnisse.
Optimierung
die Berechnung neuer Reglereinstellungen, die Begleitung bei deren Umsetzung und die Verifikationsmessung, zu einem Festpreis.
Dauerhaft Optimal
die regelmäßige erneute Bewertung und, wo nötig, Nachjustierung zuvor optimierter Regelkreise, zu einem festen Jahresbetrag.
Regelmäßige Überprüfung
eine einzelne Bewertung der Regelkreise im Rahmen von Dauerhaft Optimal.
Historian-Daten
Prozessdaten (Messwerte, Stellwerte, Sollwerte) aus dem Leit-, SCADA- oder Historian-System des Auftraggebers, geliefert als Export, ausgelesen über eine vereinbarte Anbindung oder, wenn ein Export nicht möglich ist, aus Screenshots von Trendgrafiken abgeleitet.
Reglereinstellungen
die PID- oder PI-Parameter (Proportionalverstärkung, Nachstellzeit und Vorhaltzeit) und verwandte Einstellungen wie Begrenzungen und das Totband, die von PID Dynamics berechnet und geliefert werden.
Kennzahlen
die objektiven Kennzahlen, anhand derer PID Dynamics das Regelverhalten bewertet, wie Abweichung vom Sollwert, Schwingung, Stellaktivität, Überschwingen, Ausregelzeit und Abstand zu Alarm- und Abschaltgrenzen.
Umsetzungsphase
der Zeitraum, in dem die neuen Reglereinstellungen unter Begleitung von PID Dynamics übernommen werden. Die Umsetzungsphase endet, sobald die letzte vereinbarte Einstellung übernommen ist und PID Dynamics dies dem Auftraggeber schriftlich bestätigt hat.
Einregelphase
der Zeitraum von mindestens zwei Wochen nach dem Ende der Umsetzungsphase, in dem die neuen Reglereinstellungen unverändert laufen, vor der Verifikationsmessung.
Verifikationsmessung
der Vergleich des Regelverhaltens vor und nach der Umsetzung anhand der Kennzahlen, auf Basis von Historian-Daten aus der Zeit nach der Einregelphase.
Bericht
das von PID Dynamics erstellte Dokument mit der Analyse, den berechneten Reglereinstellungen und deren Begründung.
Ansprechpartner
die vom Auftraggeber benannte Person, die befugt ist, im Namen des Auftraggebers Entscheidungen zu treffen und Freigaben zu erteilen.
Schriftlich
Kommunikation per E-Mail, unterzeichnetem Dokument oder einem anderen dauerhaften Datenträger, aus dem der Inhalt reproduzierbar ist. Eine E-Mail an die im Angebot genannte Adresse der Gegenpartei gilt als schriftliche Kommunikation im Sinne dieser Bedingungen.

Artikel 2 - Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge und Vereinbarungen zwischen PID Dynamics und dem Auftraggeber, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Abweichungen sind nur gültig, wenn sie von PID Dynamics ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.

PID Dynamics schickt diese Bedingungen mit jedem Angebot und jeder Bestätigung eines PID Performance Scans mit. Der Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, einschließlich Einkaufsbedingungen, wird ausdrücklich widersprochen.

Bei Widersprüchen zwischen dem Angebot und diesen Bedingungen hat das Angebot Vorrang. Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig oder wird sie aufgehoben, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft, und die Parteien vereinbaren eine Ersatzbestimmung, die der Absicht der ursprünglichen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.

Dies ist eine Übersetzung der auf piddynamics.com veröffentlichten niederländischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Algemene Voorwaarden). Bei Abweichungen in Inhalt oder Auslegung zwischen dieser Übersetzung und dem niederländischen Text ist der niederländische Text maßgeblich.

Artikel 3 - Kennenlernen, Angebot und Vertragsschluss

Jedes Projekt beginnt mit einem unverbindlichen Kennenlernen. Danach bestätigt PID Dynamics schriftlich, welche Regelkreise in den PID Performance Scan aufgenommen werden und welche Historian-Daten dafür nötig sind. Der Auftrag für den Scan kommt zustande, sobald der Auftraggeber diese Bestätigung annimmt, ausdrücklich oder durch die Lieferung der angeforderten Daten.

Für die Optimierung und Dauerhaft Optimal erstellt PID Dynamics ein Angebot. Darin stehen mindestens die betroffenen Regelkreise, die Kennzahlen, die Leistungen, die Planung und der Festpreis oder der Jahresbetrag. Ein Angebot ist 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.

Ein Auftrag für die Optimierung oder Dauerhaft Optimal kommt in dem Moment zustande, in dem der Auftraggeber das Angebot schriftlich angenommen hat. Eine mündliche Zusage genügt dafür nicht. Der Ansprechpartner, der das Angebot annimmt, muss für den Auftraggeber zeichnungsberechtigt sein. PID Dynamics darf davon ausgehen, dass die Person, die das Angebot unterzeichnet oder per E-Mail annimmt, dazu befugt ist.

Artikel 4 - PID Performance Scan

Der PID Performance Scan ist kostenlos und verpflichtet den Auftraggeber nicht zu einem Folgeauftrag.

PID Dynamics analysiert die gelieferten Historian-Daten der vereinbarten Regelkreise und bespricht die Ergebnisse mit dem Auftraggeber. Zeigt der Scan, dass eine Optimierung sinnvoll ist, erhält der Auftraggeber ein Angebot mit einem Festpreis. Gibt es wenig zu verbessern, teilt PID Dynamics das mit.

Berechnete Reglereinstellungen sind nicht Bestandteil des Scans. Die Ergebnisse sind ausschließlich für die eigene Beurteilung durch den Auftraggeber bestimmt; Artikel 11 findet darauf Anwendung.

Erweisen sich die gelieferten Daten als unzureichend für eine zuverlässige Analyse, kann PID Dynamics den Scan auf die Regelkreise beschränken, bei denen es möglich ist, oder den Scan beenden. Daraus entstehen keiner der Parteien Kosten.

Artikel 5 - Optimierung

Die Optimierung läuft wie folgt ab:

  1. PID Dynamics berechnet auf Basis des Scans die neuen Reglereinstellungen und bespricht die vorgeschlagenen Änderungen vorab mit dem Auftraggeber, einschließlich der Begründung. Möchte der Auftraggeber die vorgeschlagenen Einstellungen nach dieser Besprechung nicht übernehmen lassen, gilt dies als Stornierung gemäß Artikel 9.
  2. Nach Freigabe durch den Auftraggeber werden die neuen Einstellungen schrittweise im laufenden Betrieb übernommen. Ein Anlagenfahrer, Ingenieur oder eine andere dazu befugte Person des Auftraggebers oder eine im Auftrag des Auftraggebers handelnde Partei nimmt die Änderungen selbst im Leitsystem vor; PID Dynamics gibt dabei Anleitung und Begleitung, vor Ort oder aus der Ferne.
  3. Während der Umsetzungsphase kann der Auftraggeber jede Änderung sofort auf die ursprünglichen Einstellungen zurücksetzen lassen. Was das Zurücksetzen für die Ergebnisgarantie bedeutet, regelt Artikel 6.
  4. Auf die Umsetzungsphase folgt eine Einregelphase von mindestens zwei Wochen, nach der PID Dynamics die Verifikationsmessung durchführt (Artikel 6).
  5. Nach der Verifikationsmessung folgt die Rechnung (Artikel 7). Der Bericht wird nach vollständiger Zahlung ausgehändigt.

Artikel 6 - Verifikationsmessung und Ergebnisgarantie

Die Verifikationsmessung findet nach der Einregelphase statt, in der Regel zwei bis vier Wochen nach dem Ende der Umsetzungsphase und spätestens acht Wochen danach, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren. Während der Einregelphase und der Verifikationsmessung laufen die neuen Reglereinstellungen ununterbrochen, und an den betroffenen Regelkreisen werden vom Auftraggeber oder Dritten keine Änderungen vorgenommen, außer den von PID Dynamics empfohlenen Einstellungen. Bei einer Unterbrechung durch eine Störung oder geplante Instandhaltung verlängert sich der Zeitraum um die Dauer der Unterbrechung.

Die Verifikationsmessung vergleicht für jeden Regelkreis das Regelverhalten vor und nach der Umsetzung anhand der im Angebot genannten Kennzahlen, über Zeiträume mit vergleichbarer Betriebsweise und unter Berücksichtigung relevanter Prozessbedingungen wie der Last. PID Dynamics hält das Ergebnis schriftlich fest, mit der Messmethode, den verwendeten Prozessdaten und dem Vergleich je Kennzahl, und bespricht es mit dem Auftraggeber.

Ein Regelkreis gilt als deutlich verbessert, wenn sich mindestens eine Kennzahl, die im Angebot für diesen Regelkreis als Ziel genannt ist, um mehr als die natürliche Schwankung des Prozesses verbessert hat, während sich keine der anderen genannten Kennzahlen um mehr als diese Schwankung verschlechtert hat. PID Dynamics bestimmt die natürliche Schwankung aus den Historian-Daten vor der Umsetzung: Die Kennzahl wird über mehrere vergleichbare Zeiträume berechnet, zum Beispiel pro Tag oder pro Woche, und die Schwankung ist die doppelte Standardabweichung zwischen diesen Zeiträumen. Ein Unterschied, der darin liegt, kann auf Rauschen oder Zufall zurückgeführt werden und zählt weder als Verbesserung noch als Verschlechterung. Gibt es zu wenige Daten aus der Zeit vor der Umsetzung, um die Schwankung zuverlässig zu bestimmen, legen die Parteien die Schwelle vorab im Angebot fest.

Ist ein Regelkreis laut Verifikationsmessung nicht deutlich verbessert, schuldet der Auftraggeber für diesen Regelkreis nichts. Umfasst der Auftrag mehrere Regelkreise, entfällt der Teil des Festpreises, der im Angebot diesem Regelkreis zugeordnet ist, andernfalls ein anteiliger Teil. Ist kein einziger Regelkreis deutlich verbessert, schuldet der Auftraggeber den Festpreis der Optimierung nicht.

Muss eine Einstellung während der Umsetzungsphase oder der Einregelphase zurückgesetzt werden, weil die Sicherheit oder die Betriebsführung dies nachweislich erfordert, schlägt PID Dynamics in Abstimmung eine angepasste Einstellung vor. Möchte der Auftraggeber damit nicht weitermachen oder gelingt es nicht, innerhalb einer angemessenen Frist zu einer funktionierenden Einstellung zu kommen, gilt dieser Regelkreis als nicht deutlich verbessert.

Die Ergebnisgarantie entfällt und der Festpreis ist vollständig geschuldet, wenn der Auftraggeber oder ein Dritter während der Einregelphase oder der Verifikationsmessung Änderungen an den betroffenen Regelkreisen vornimmt, wenn die neuen Einstellungen zurückgesetzt werden, ohne dass die Sicherheit oder die Betriebsführung dies nachweislich erfordert, oder wenn der Auftraggeber die Verifikationsmessung verhindert, verweigert oder unangemessen verzögert, zum Beispiel indem er die benötigten Daten nicht liefert.

Der Auftraggeber kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Ergebnisses schriftlich Einwände gegen die Verifikationsmessung erheben. Erfolgt kein rechtzeitiger Einwand, gilt das Ergebnis als angenommen. Bei anhaltender Meinungsverschiedenheit benennen die Parteien gemeinsam einen unabhängigen Sachverständigen, dessen Urteil verbindlich ist. Die Kosten des Sachverständigen trägt die unterliegende Partei.

Artikel 7 - Preise, Rechnungsstellung und Zahlung

  • Der PID Performance Scan ist kostenlos.
  • Für die Optimierung gilt der Festpreis aus dem Angebot. Er umfasst die im Angebot beschriebenen Leistungen, einschließlich Reise- und Aufenthaltskosten, sofern das Angebot nichts anderes angibt. PID Dynamics stellt den Festpreis, abzüglich eines etwa nach Artikel 6 entfallenen Teils, nach der Verifikationsmessung in Rechnung, oder früher in den Fällen, in denen die Ergebnisgarantie nach Artikel 6 entfällt.
  • Für Dauerhaft Optimal gilt der Jahresbetrag aus dem Angebot, einschließlich Reise- und Aufenthaltskosten, sofern das Angebot nichts anderes angibt. PID Dynamics stellt den Jahresbetrag nach der durchgeführten regelmäßigen Überprüfung des betreffenden Zeitraums in Rechnung. Sind mehrere regelmäßige Überprüfungen pro Jahr vereinbart, wird je Überprüfung der anteilige Teil des Jahresbetrags in Rechnung gestellt.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. PID Dynamics darf den Jahresbetrag von Dauerhaft Optimal bei jeder Verlängerung entsprechend dem Verbraucherpreisindex (CPI) des niederländischen Statistikamts (CBS) indexieren, sofern der Auftraggeber spätestens zwei Monate vor der Verlängerung schriftlich darüber informiert wurde.

Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum. Der Auftraggeber darf eine Rechnung nicht mit einer Forderung gegen PID Dynamics verrechnen. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Auftraggeber kraft Gesetzes in Verzug, ohne dass eine weitere Mahnung erforderlich ist. Ab dem Fälligkeitsdatum sind die gesetzlichen Handelszinsen gemäß Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) geschuldet. Darüber hinaus schuldet der Auftraggeber außergerichtliche Inkassokosten gemäß dem niederländischen Gesetz über außergerichtliche Inkassokosten (Wet normering buitengerechtelijke incassokosten).

Bis zur vollständigen Zahlung hat der Auftraggeber ein vorläufiges Nutzungsrecht an den übernommenen Reglereinstellungen, ausschließlich für die im Angebot beschriebene Anlage. Dieses vorläufige Nutzungsrecht entfällt, sobald der Auftraggeber in Verzug ist, bis die gesamte offene Forderung einschließlich Zinsen und Kosten beglichen ist. Bei Verzug darf PID Dynamics die Ausführung laufender Leistungen, einschließlich Dauerhaft Optimal, aussetzen.

Artikel 8 - Dauerhaft Optimal

Dauerhaft Optimal ist für Regelkreise bestimmt, die zuvor von PID Dynamics optimiert wurden, sofern im Angebot nicht anders vereinbart. Die Häufigkeit der regelmäßigen Überprüfungen, die Form (vor Ort oder aus der Ferne) und was im Jahresbetrag enthalten ist, stehen im Angebot. Leistungen darüber hinaus führt PID Dynamics nur nach schriftlicher Freigabe eines gesonderten Preises aus.

Dauerhaft Optimal hat eine Laufzeit von einem Jahr ab dem im Angebot genannten Beginndatum. Danach verlängert es sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, sofern nicht eine der Parteien spätestens einen Monat vor dem Ende des laufenden Zeitraums schriftlich kündigt. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich. Kündigt der Auftraggeber dennoch vorzeitig oder verhindert er eine vereinbarte regelmäßige Überprüfung, bleibt der Jahresbetrag des laufenden Zeitraums geschuldet.

Bei einer regelmäßigen Überprüfung aus der Ferne liest PID Dynamics über die vereinbarte Anbindung, etwa eine OPC-Anbindung an das Leitsystem oder den Historian, nur Trenddaten aus und schreibt nichts in die Systeme des Auftraggebers zurück. Der Auftraggeber bestimmt und verwaltet den Zugang und kann ihn jederzeit widerrufen. PID Dynamics hält sich an die Sicherheitsanforderungen des Auftraggebers, die vorab schriftlich mitgeteilt wurden.

Vorschläge zur Nachjustierung werden vorab mit dem Auftraggeber besprochen und begründet und auf dieselbe Weise übernommen wie bei der Optimierung. Für nachjustierte Reglereinstellungen gelten die Artikel 11 und 18 in gleicher Weise wie für die Einstellungen aus der Optimierung.

Artikel 9 - Stornierung und Beendigung

Der PID Performance Scan kann von beiden Parteien jederzeit kostenlos beendet werden. Für die Optimierung gilt bei schriftlicher Stornierung durch den Auftraggeber, einschließlich des Wunsches, die besprochenen Einstellungen nicht übernehmen zu lassen (Artikel 5):

  • Stornierung vor Beginn der Berechnung der Reglereinstellungen: keine Kosten.
  • Stornierung nach Beginn der Berechnung, aber vor der Umsetzung: Der Auftraggeber schuldet eine Vergütung im Verhältnis zur geleisteten Arbeit, höchstens 50% des Festpreises.
  • Stornierung nach Beginn der Umsetzung: Der Festpreis ist vollständig geschuldet, und die Ergebnisgarantie entfällt. Ein Zurücksetzen, weil die Sicherheit oder die Betriebsführung es erfordert (Artikel 6), gilt nicht als Stornierung.

PID Dynamics darf einen Auftrag einstellen, wenn der Auftraggeber seinen Pflichten nicht nachkommt, einschließlich der Nichtbereitstellung benötigter Daten oder Zugänge. In diesem Fall gilt die Stornierungsregelung entsprechend.

Ist für einen Regelkreis nach Artikel 6 kein oder ein niedrigerer Preis geschuldet und verwendet der Auftraggeber innerhalb von 12 Monaten nach dem Umsetzungsdatum für diesen Regelkreis dennoch die von PID Dynamics berechneten Reglereinstellungen oder Einstellungen, die im Wesentlichen darauf hinauslaufen, ist der entfallene Teil des Festpreises nachträglich geschuldet.

Artikel 10 - Änderung des Leistungsumfangs

Der Auftrag bezieht sich auf die im Angebot beschriebenen Regelkreise. Möchte der Auftraggeber zusätzliche Regelkreise oder Anlagen optimieren oder bewerten lassen, wird dafür ein gesondertes Angebot erstellt.

Mündliche Absprachen über eine Erweiterung des Leistungsumfangs sind nicht bindend. Änderungen des Leistungsumfangs werden immer schriftlich in einem neuen oder ergänzenden Angebot festgehalten.

Artikel 11 - Nutzung von Reglereinstellungen und Bericht

Reglereinstellungen sind anlagenspezifisch. Sie werden auf Basis der Prozesseigenschaften der im Angebot beschriebenen Anlage berechnet: der Dynamik, der Zeitkonstante, der Prozessverstärkung und der Betriebsbedingungen dieser Anlage. Die Anwendung derselben Einstellungen auf eine andere Anlage ohne neue Analyse kann Prozessinstabilität oder Schäden an der Anlage verursachen und liegt außerhalb der Verantwortung von PID Dynamics.

Die Anwendung auf eine andere Anlage, Produktionslinie oder einen anderen Standort als im Angebot beschrieben gilt als neuer Auftrag, für den eine gesonderte Vergütung geschuldet ist. Bei Anwendung ohne neues Angebot schuldet der Auftraggeber je Anlage eine Vertragsstrafe von mindestens 50% des Preises, den PID Dynamics für eine Optimierung dieser Anlage berechnen würde, unbeschadet des Rechts von PID Dynamics auf vollen Schadensersatz.

Der Auftraggeber darf den Bericht, die Ergebnisse des Scans, die Methodik oder die Analyseergebnisse ohne vorherige schriftliche Zustimmung von PID Dynamics nicht an Dritte weitergeben, einschließlich anderer Unternehmen, Berater oder Schwestergesellschaften. Darunter fällt auch die Gewährung von Einsicht an Parteien, die ähnliche Leistungen wie PID Dynamics anbieten. Zulässig ist die Weitergabe der Reglereinstellungen und ihrer Begründung an eine Partei, die die Einstellungen im Auftrag des Auftraggebers übernimmt oder das Leitsystem betreut, etwa den Lieferanten oder Integrator des Leitsystems, soweit dies für diese Arbeit nötig ist und diese Partei zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.

Bei einem Verstoß gegen den vorigen Absatz schuldet der Auftraggeber eine sofort fällige Vertragsstrafe von mindestens 5.000 € je Verstoß. Dieses Minimum lässt das Recht von PID Dynamics auf vollen Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens unberührt. Die Vertragsstrafe gilt nicht für die Ergebnisse des kostenlosen PID Performance Scans; dafür bleibt nur das Recht auf Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens.

Artikel 12 - Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verantwortlich für:

  • Die rechtzeitige Bereitstellung zuverlässiger und repräsentativer Historian-Daten.
  • Die Gewährung des Zugangs zur Anlage für Umsetzung und Verifikation sowie bei einer regelmäßigen Überprüfung aus der Ferne die Einrichtung der vereinbarten Anbindung.
  • Die Benennung eines Ansprechpartners, der befugt ist, Entscheidungen zu treffen, und während des Projekts erreichbar ist.
  • Die Information der eigenen Anlagenfahrer und Ingenieure über die geplanten Änderungen der Reglereinstellungen.
  • Die Information von PID Dynamics über die vor Ort geltenden Sicherheitsregeln.
  • Die Meldung von Prozessänderungen an PID Dynamics, die die Verifikationsmessung beeinflussen können, wie Instandhaltung, Produktionsstopps oder ein anderer Rohstoff oder eine andere Rezeptur.

PID Dynamics haftet nicht für Verzögerungen oder fehlerhafte Ergebnisse infolge unvollständiger, fehlerhafter oder nicht repräsentativer Daten.

Artikel 13 - Vertraulichkeit und Aufbewahrung von Daten

PID Dynamics behandelt alle Daten und Geschäftsinformationen des Auftraggebers streng vertraulich. Diese Informationen werden ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftraggebers nicht an Dritte weitergegeben.

PID Dynamics darf anonymisierte Ergebnisse für eigene Referenzzwecke verwenden, ohne dass der Auftraggeber, der Standort oder die Anlage daraus rückverfolgbar ist, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht.

PID Dynamics bewahrt die Historian-Daten so lange auf, wie es für den Auftrag, als Vergleichsbasis für Dauerhaft Optimal und für die Bearbeitung von Fragen oder Ansprüchen nötig ist, und nicht länger als 12 Monate nach Abschluss des Auftrags oder nach dem Ende von Dauerhaft Optimal. Auf schriftliches Verlangen des Auftraggebers löscht PID Dynamics die Historian-Daten früher, innerhalb von 30 Tagen nach dem Verlangen, mit Ausnahme von Daten, die PID Dynamics gesetzlich aufbewahren muss.

Artikel 14 - Personenbezogene Daten

PID Dynamics verarbeitet im Rahmen des Auftrags ausschließlich Prozessdaten technischer Anlagen. Sollten die Historian-Daten unerwartet personenbezogene Daten enthalten, verarbeitet PID Dynamics diese ausschließlich zur Durchführung des Auftrags und im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). PID Dynamics bewahrt personenbezogene Daten nicht länger auf, als für die Durchführung des Auftrags nötig.

Artikel 15 - Software und Hilfsmittel

PID Dynamics darf bei der Durchführung des Auftrags eigene und externe Software und Hilfsmittel verwenden, einschließlich Anwendungen künstlicher Intelligenz. PID Dynamics prüft deren Ergebnisse selbst, bevor sie dem Auftraggeber vorgelegt werden. Die Verwendung solcher Hilfsmittel zur Durchführung des Auftrags gilt nicht als Weitergabe von Informationen an Dritte im Sinne von Artikel 13.

Artikel 16 - Haftung

PID Dynamics liefert Reglereinstellungen auf Basis der bereitgestellten Daten. Die Einstellungen werden von einem Anlagenfahrer, Ingenieur oder einer anderen dazu befugten Person des Auftraggebers oder von einer im Auftrag des Auftraggebers handelnden Partei übernommen, unter Begleitung von PID Dynamics. Die Verantwortung für die tatsächliche Vornahme von Änderungen im Leitsystem liegt beim Auftraggeber.

PID Dynamics haftet nicht für:

  • Prozessstörungen, Produktionsausfall oder Schäden, die nach der Übernahme der empfohlenen Einstellungen entstehen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder bewusste Leichtfertigkeit seitens PID Dynamics vor.
  • Veränderungen im Regelverhalten nach der Verifikationsmessung infolge veränderter Prozessbedingungen, Verschleiß oder Anpassungen durch den Auftraggeber oder Dritte.
  • Schäden durch fehlerhafte oder unvollständige Daten, die der Auftraggeber geliefert hat.
  • Schäden durch einen Cybervorfall, sofern PID Dynamics die üblichen Maßnahmen zu dessen Verhinderung getroffen hat.

Die Haftung von PID Dynamics ist in allen Fällen auf den Betrag beschränkt, der für den betreffenden Auftrag in Rechnung gestellt wurde, und bei Dauerhaft Optimal auf den Jahresbetrag des laufenden Zeitraums, es sei denn, es liegt Vorsatz oder bewusste Leichtfertigkeit seitens PID Dynamics vor. PID Dynamics haftet nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden, einschließlich entgangenen Gewinns, Produktionsausfalls, Umsatzausfalls oder Schäden durch Betriebsunterbrechung.

Ansprüche gegen PID Dynamics erlöschen 12 Monate nach Abschluss des betreffenden Auftrags, bei Dauerhaft Optimal 12 Monate nach der betreffenden regelmäßigen Überprüfung.

Artikel 17 - Fristen und höhere Gewalt

Von PID Dynamics genannte Fristen, etwa die Dauer des Scans oder der Berechnung, sind Schätzungen und keine Fixtermine. Droht eine Frist überschritten zu werden, teilt PID Dynamics dies dem Auftraggeber so schnell wie möglich mit.

PID Dynamics haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung von Pflichten infolge von Umständen, die außerhalb des angemessenen Einflussbereichs von PID Dynamics liegen. Dazu gehören unter anderem: Krankheit von Mitarbeitern, Ausfall von Systemen oder Software, Störungen bei Dritten oder die Nichtverfügbarkeit der Anlage aufgrund des Auftraggebers.

Bei höherer Gewalt informiert PID Dynamics den Auftraggeber so schnell wie möglich. Die Parteien beraten sich über eine angemessene Lösung, etwa einen Aufschub des Auftrags.

Artikel 18 - Geistiges Eigentum

Die Methoden, Werkzeuge und Software, die PID Dynamics bei der Durchführung des Auftrags verwendet, bleiben jederzeit Eigentum von PID Dynamics. Der Auftraggeber erhält keine Lizenz für diese Werkzeuge und keinen Zugang zu ihnen.

Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht am Bericht und den darin enthaltenen Reglereinstellungen, ausschließlich zur Verwendung an der im Angebot beschriebenen Anlage. Dieses Nutzungsrecht ersetzt das vorläufige Nutzungsrecht aus Artikel 7. Das geistige Eigentum am Bericht, an den Ergebnissen des Scans, an der Methodik und an den Analyseergebnissen verbleibt jederzeit bei PID Dynamics.

Artikel 19 - Streitigkeiten und anwendbares Recht

Bei einer Streitigkeit beraten sich die Parteien zunächst, um sie gemeinsam zu lösen. Erst wenn das nicht gelingt, wird die Streitigkeit dem zuständigen Gericht des Bezirksgerichts Nord-Niederlande (rechtbank Noord-Nederland) vorgelegt. Dies lässt das Verfahren für Einwände gegen die Verifikationsmessung in Artikel 6 unberührt.

Auf alle Vereinbarungen zwischen PID Dynamics und dem Auftraggeber findet niederländisches Recht Anwendung.

Artikel 20 - Änderungen

PID Dynamics kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anpassen. Die aktuelle Version ist auf piddynamics.com zu finden. Für laufende Aufträge gelten die Bedingungen, die beim Abschluss der Vereinbarung vereinbart wurden. Für Dauerhaft Optimal gelten geänderte Bedingungen ab der nächsten Verlängerung, sofern PID Dynamics die Änderung spätestens zwei Monate vorher schriftlich mitgeteilt hat.

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